Logopädische Leistungen

Um eine logopädische Therapie zu erhalten benötigen Sie eine Heilmittelverordnung, die bei Beadrf von Ihrem Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde oder Hausarzt) ausgestellt wird. Die Kostenübernahme wird durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet. Ab dem 18. Lebensjahr ist jedoch eine Zuzahlung von 10 % zu leisten, wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

In meiner Praxis behandele ich Menschen mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und/oder Schluckstörungen aller Altersgruppen. Die Therapie beinhaltet immer eine ausführliche Diagnostik und Beratung, sowie die individuelle Therapie der logopädischen Störungsbilder.